Anton Bulgari

Linz ist der Ausgangspunkt der Kämpfe im Februar 1934. Das erweiterte Standrecht für „Aufruhr“ wird am 21. Februar um 7 Uhr früh wieder aufgehoben. Nicht jedoch das im November 1933 per Notverordnung eingeführte Standrecht wegen „Mord, Brandlegung und der öffentlichen Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigentums“.[1]

Nach diesem wird, ebenfalls am 21. Februar, vom Oberlandesgerichtsrat Baier am Kreisgericht Linz Anklage gegen Franz Gschwandtner, Ludwig Schwinghammer, Sepp Ehn, Ernst Fröller, Josef Mißpichler und den 56-jährigen Malergehilfen der Brauerei Potschacher Anton Bulgari Anklage erhoben.[2]

Der Vorwurf gegen die Angeklagten lautet, das sich am Nachmittag des 12. Februar der am damaligen Polygonplatz, später Landwehrplatz, heute Bulgariplatz, errichteten Barrikade nähernde Taxi beschossen und dadurch die Insassen, Oberleutnant Heinrich Nader, Josef Mangl und Paul Eiselsberger getötet zu haben. Der Alpenjäger Petzlberger wird verletzt. Ebenso wird ihnen die darauffolgende Misshandlung der Toten sowie des Verletzten zur Last gelegt.

Mißpichler, Fröller und Ehn werden an ein ordentliches Gericht weitergereicht, da ihre Anwesenheit nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Die drei anderen Angeklagten geben an, erst geschossen zu haben, als auch auf sie gefeuert wurde. Alle drei werden zum Tod durch den Strang verurteilt. Durch Begnadigung werden die Urteile von Schwinghammer und Gschwandtner noch in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.Bei seiner Hinrichtung am 22. Februar um 17 Uhr 30 [3] am Landesgericht Linz soll Anton Bulgari „Es lebe die Sozialdemokratie!“ ausgerufen haben.[4]




[1]    BGBl Nr. 505/1933

[2]    Tagespost, 22 Februar 1934

[3]    Tagespost, 23 Februar 1934

[4]    Gabriella Hauch, »... Je härter die Urteile, desto gerechter ...« Todesurteile in den Standgerichtsprozessen in Oberösterreich, in: Karl Stadler (Hg.), Sozialistenprozesse: politische Justiz in Österreich 1870-1936, Wien 1986, S.317-329;